Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Reisebedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bewirtungsverträge und Caterings

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dock 8 Gastrokonzept UG (haftungsbeschränkt) (ff. Unternehmen)
Große Neustraße 8
26506 Norden

1. Anmeldung
1.1 Der Gastaufnahmevertrag, sowie ein Bewirtungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bzw der Tisch/Raum bestellt und vom Unternehmen schriftlich oder mündlich zugesagt, oder falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht möglich ist, bereitgestellt worden ist.
1.2 Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages und Bewirtungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Zeit der Vertrag abgeschlossen wurde.
1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Raums sowie deren Nutzung zu anderen Zwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Unternehmens.
1.4 Die buchende Person haftet für alle vertraglichen Verpflichtungen bezüglich des von ihr bestellten Tisches und oder Raumes, wenn sie bei der Buchung nicht ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass diese im Namen und für Rechnung Dritter erfolgt ist.
1.5 Bei der Buchung für mehrere Personen soll die Zuordnung des Raums unter Angabe von Anzahl der Gäste, Vor- und Nachnahmen der buchenden Person spätestens 1 Woche vor der Ankunft bekannt gegeben werden.
1.6 Werden Buchungen von Dritten für Gruppen vorgenommen, so ist der Auftraggeber dem Unternehmen bekanntzugeben. Bei Gruppen mit extremen politischen Einstellungen oder Weltanschauungen ist das Unternehmen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Aufnahme der Gruppe zu verweigern. Wurde das Unternehmen vorsätzlich oder fahrlässig nicht informiert, hat das Unternehmen Anspruch auf Schadensersatz gemäß Ziffer 4 der AGB.

2. An- und Abreise
2.1 Ohne anderslautende schriftliche Vereinbarung, ist der Bezug eines Raum/Tisches ab 09:30 Uhr des Buchungstag zu individueller Uhrzeit bis maximal 30 Minuten danach möglich. 

3. Leistungen, Preise
3.1 Das Unternehmen haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens beschränkt.
3.2 Das Unternehmen haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Unternehmens auftreten, wird das Unternehmen bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
3.3 Die Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus Haftung beträgt 6 Monate.
3.4 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus den jeweiligen Prospekten, Ausschreibungen und aus der Buchungsbestätigung. Soweit nicht anders vereinbart wurde, umfasst der Preis die Beherbergung, vereinbarte und gebuchte Verpflegung, Endreinigung, Energieverbrauch inklusive Gas, Wasser und Strom, sowie das Bedienungsgeld und die Mehrwertsteuer. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, ggf. Nachberechnungen für anfallende Reinigungsmehrarbeit, sowie Nachtarbeiten Rechnung zu stellen.
3.5 Eine Rückvergütung gebuchter und bezahlter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
3.6 Verbindlichkeit von Angeboten:
3.6.1 Die ausgezeichneten Preise sind Inklusiv-Preise einschließlich Bedienungsgeld und gültiger Mehrwertsteuer.
3.6.2 Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Unternehmen allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
3.6.3 Die Preise können vom Unternehmen ferner geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Leistung des Unternehmens oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Unternehmen dem zustimmt.
3.6.4 Nach Vertragsabschluss eingetretene Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer und neu entstehende Steuern oder Abgaben führen zu einer entsprechenden Änderung des vereinbarten Preises.
3.6.5 Sollte die Regierung Mehrwertsteuern erhöhen, werden wir Preise und auch bereits gebuchte Preise dahingehend erhöhen. 

4. Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz 
4.1 Rücktritt des Gastes 
4.1.1 Der Rücktritt vom Vertrag (bei Familienfeiern, Banketts, Caterings )muss schriftlich erklärt werden.
4.1.2 Verlangt der Restaurantgast nach Vertragsabschluss Änderungen des Vertrages (beispielsweise Reiseteilnehmer, Reisetermin, Reiseziel, Unterkunft),so wird sich das Unternehmen bemühen dem Verlangen des Gastes zu entsprechen.
4.1.3 Der Gast kann jederzeit vom Bewirtungsvertrag durch eine Erklärung, die schriftlich erfolgen muss, gegenüber dem Unternehmen zurücktreten. Das Unternehmen hat in diesem Fall einen Anspruch auf Entschädigung. Bei der Berechnung der Entschädigung werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reisebestandteile berücksichtigt. Folgende Entschädigungspauschalen können vom Restaurant gefordert werden: ( auch bei a la carte Tischreservierungen ) 
• vom 1. Tag vor Antritt: 50% des Veranstaltungspreises bzw. 50 % des Durchschnittsumsatzes pro Person 
• Am Reservierungstag oder bei Nichtankunft ( No-SHOW ): 100% des Gesamt-Preises bzw. 100 % Durchschnittsumsatzes pro Person 

4.2 Rücktritt des Unternehmens 
4.2.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Unternehmen gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Unternehmen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
4.2.2 Das Unternehmen ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Unternehmen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.
4.2.3 Ferner kann das Unternehmen vom Vertrag zurücktreten, wenn – Reservierungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden – Das Unternehmen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Restaurantleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Unternehmens in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Unternehmens zuzurechnen ist.

5. Bezahlung
5.1 Die Bezahlung erfolgt im Unternehmen oder nach Vereinbarung auch auf Rechnung.
5.2 Das  Restaurant ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Übernachtungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
5.3 Als Zahlungsmittel werden EC-Karte, Visa-, Master Card, Amex sowie Bargeld akzeptiert.
5.4 Bei termingerechten Absagen werden Anzahlungen voll zurückerstattet.

6. Allgemeines
6.1 Mündliche Nebenabreden werden erst wirksam, wenn sie vom Restaurant schriftlich bestätigt worden sind.
6.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
6.3 Für alle Streitigkeiten aus dem Bewirtungsvertrag und dessen Erfüllung ist das Amtsgericht in Aurich zuständig.

Dock 8 Gastrokonzept UG (haftungsbeschränkt),Große Neustraße 8, 26506 Norden
Geschäftsführer: Matthias Brake